Schuldnerberatung
P-Konto
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P-Konto
Das P-Konto schützt einen festen Grundfreibetrag, derzeit 1.500,00 € pro Monat (Stand 01.07.2024). Geldeingänge die diesen Freibetrag überschreiten sind pfändbar.
Eine Erhöhung des Freibetrages ist möglich, bei
- gesetzliche Unterhaltspflicht (gegenüber Ehepartner u. leiblichen Kindern)
- Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- Kindergeld oder Kinderzuschläge
- (einmalige) Sozialleistungen und Leistungen für Kinder, z. B. für die Klassenfahrt, die Erstausstattung der Wohnung oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse
- Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
- weitere außergewöhnliche Kosten, die nicht in den Pauschalbeträgen berücksichtigt werden
Um eine Erhöhung zu Bescheinigen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Konto-Daten des betroffenen Kontos (Kopie Kontokarte mit Vorder- u. Rückseite)·
- Urkunde der Eheschließung
- Geburtsurkunden der Kinder / Nachweis über den Bezug von Kindergeld (Kontoauszüge ...)
- Aktuelle Einkommensnachweise (Lohn- /Gehaltsabrechnug, Bürgergeld-Bescheid, Rentenbescheid ...
- Bei Barunterhalt: Nachweis über die Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung (Quittung, Bestätigung ...)
Bitte immer angeben:
- Ihre vollständige Adresse
- eine aktuelle Telefonnummer
- die Geburtsdaten aller Familienmitglieder
Die Unterlagen können Sie uns per E-Mail oder als Kopie per Post zukommen lassen.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag-Freitag von 8.30 - 9.00 Uhr unter 06731 / 9699-11
oder per Mail an:
schuldnerberatung(at)kv-alzey.drk.de
Hinweis: Lohnpfändungen unterliegen der Lohnpfändungstabelle.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Unterhaltsverpflichtungen.